Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetz und Freifunk

28 Mrz

Im vergangenen Monat wurde durch verschiedene Medien ausgiebig über einen Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Telemediengesetz berichtet. Hierbei wurden die möglichen Auswirkungen der Gesetzesänderungen für die Freifunk Gemeinschaften vielfach diskutiert und somit vor allem Unsicherheit erzeugt.

Die Anwaltskanzlei Feuerhake aus Göttingen klärt auf Ihrer Internetseite generell über das Thema Freifunk auf und benennt auch die Auswirkungen des aktuellen Gesetzesentwurfs auf den Betrieb von Freifunk Netzwerken bzw. Router.

 

Hier ist zu lesen (Ab der Überschrift “Was bedeutet das neue Gesetz zu Offenen W-LANS für Freifunk?”):

“[..] Für den einzelnen Freifunk-Routerbetreiber gibt es keinen Zwang, die Anforderungen des geplanten § 8 TMG umzusetzen. Der neue geplante § 8 TMG regelt nur Haftungsfragen für Offene-W-LANs und erschwert diese. Freifunk bietet jedoch gerade die Lösung dafür, um trotz des geplanten § 8 TMG, ein offenes W-LAN betreiben zu können. [..]”

 

Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich bei der Anwaltskanzlei Feuerhake dafür dass derartig fundierte Informationen offen bereitgestellt werden.

 

Quellen: