Vorratsdatenspeicherung und Freifunk

3 Apr

Zum 1. Juli 2017 müssen “Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste” in Deutschland die wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Dies bedeutet, dass Kommunikationsdaten („wer hat wann mit wem kommuniziert“) aller Teilnehmer ihres Netzes gespeichert werden müssen. Hierfür gelten besondere Bedingungen, wie zum Beispiel eine räumlich getrennte, sichere Speicherung der anfallenden Daten. Dies ist für die ehrenamtliche Initiative Freifunk organisatorisch, personell und finanziell nicht leistbar. Gleichzeitig widerspricht die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten unserem Selbstverständnis. Wir halten die Vorratsdatenspeicherung, wie das Bundesverfassungsgericht auch schon am 2. März 2010 zur ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung von 2008 festgestellt hat, für grundgesetzwidrig.

Wegen der Vorratsdatenspeicherung ist unklar, ob und wie der Internetzugang über Freifunk Münsterland ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig realisiert werden kann. Denkbar ist, dass der Zugang deutlich langsamer wird und dass wir das Freifunk-Netz technisch umbauen müssen, um andere Formen des Internetzuganges zu realisieren. Auch eine zeitweise oder dauerhafte Abschaltung der bestehenden Internet-Übergänge ist vorstellbar.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Dezember 2016 die Gesetze von EU-Mitgliedstaaten zur anlasslosen und massenhaften Speicherung von Kommunikationsdaten für rechtswidrig erklärt. Jedoch wird dieses Urteil seine Wirkung erst im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verschiedenen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung zeigen. Wann das Bundesverfassungsgericht das Verfahren eröffnen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Neben den Verfassungsbeschwerden läuft derzeit noch eine Anfrage von Freifunk bei der Bundesnetzagentur, ob die Vorratsdatenspeicherung für unser Netz überhaupt umgesetzt werden muss. Eine Antwort, in Form eines Verwaltungsaktes, steht auch hier noch aus.

Natürlich wollen wir unser Netz am Liebsten auch weiterhin so betreiben wie zuvor. Auch wir sind daran interessiert, dass es weiterhin einen
schnellen, zuverlässigen Internetzugang über unser Netz gibt. Wir arbeiten hart daran, alle möglichen Lösungen zu evaluieren und für die
Zeit nach dem 1. Juli zu planen. Konkrete Lösungen und Schritte sind zum jetzigen Zeitpunkt leider noch unklar.

Wir hoffen auf euer Verständnis. Gerne halten wir euch kontinuierlich auf dem Laufenden. Sprecht uns bei offenen Fragen und weitergehendem Klärungsbedarf gerne an.

Unter https://digitalcourage.de/weg-mit-vds könnt ihr die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützen.

Dieser Beitrag wurde vom Freifunk Hamburg mit minimalen Änderungen übernommen, weil wir ihn super formuliert finden. Vielen Dank für die Zurverfügungstellung und Einwilligung an die Freifunker in der Hansestadt.